Geschäftsbedingungen

Die Training ist verbindlich-ein Rücktritt vom Vetrag ist nur bis 1 Tag vor Anmeldeschluss möglich. Nach Anmeldeschluss ist de Trainingsvertragzustande gekommen und der Anspruch auf das Trainingsentgel ist entstanden  Die Trainingsgebühr ist in voller Höhe fällig und zahlbar binnen einer Woche nach Trainingsbeginn. Der Einzug erfolgt dann entsprechend der erteilten Abbuchungserlaubnis, ansonsten ist die Gebühr binnen Wochenfrist auf das Konto der Tennisfactory zu überweisen. Sollte die Trainingsgebühr nicht rechtzeitig entrichtet werden, behält sich die Tennisschule vor, den Schüler/ die Schülerin aus dem Unterricht auszuschließen-dabei bleibt selbstverständlich die Trainingsgebühr fällig. Die Tennisschule ist nicht verpflichtet, versäumte Trainings des Schülers/ der Schülerin wegen Krankheit oder sonstiger Gründe nachzuholen oder die Gebühr zu erstatten . Sollte das Training ausfallen, aus Gründen die die Tennisschule zu vertreten hat, so wird dies unverzüglich nachgeholt. Die Trainings-Gruppeneinteilung ist erst verbindlich mit Trainingsbeginn (erstes Training).